Verfahren beschreiben wie Abläufe bzw. Aktivitäten technisch durchgeführt werden.
Die Verfahrensdokumentation nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) dient zum Nachweis, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Abgabenordnung für die Aufbewahrung von Daten und Belegen erfüllt sind. Auch für bestimmte Branchen gibt es, unabhängig von den HGB-Anforderungen, Vorgaben zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen, so zum Beispiel für die Pharmaindustrie.
Zusätzlich wird der Begriff im datenschutz-rechtlichen Zusammenhang verwendet und bezeichnet hier Vorgänge, in denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden. Datenschutzrechtliche Verfahren werden im unternehmensweiten Verfahrensverzeichnis verwaltet.