Eine Arbeitsanweisung definiert Vorgaben für die ordnungsgemäße Ausführung einer definierten Tätigkeit. Arbeitsanweisungen beschreiben detailliert und für den Ausführenden verständlich, verbindlich und verpflichtend auf welche Art eine Tätigkeit auszuführen ist. Hierbei kann es sich u. a. um textliche Beschreibungen, Checklisten, Mustervorlagen, Formulare und Fragenkataloge handeln. Sie sind an einen Prozess oder ein Verfahren gebunden, regeln tätigkeitsbezogene Abläufe und zielen auf eine einheitliche und standardisierte Erfüllung der Aufgaben. Im Gegensatz zu den Arbeitsanleitungen haben Arbeitsanweisungen verbindlichen Charakter. Sie sollten daher von einer autorisierten Stelle freigegeben werden. Arbeitsrechtlich konkretisieren Arbeitsanweisungen rechtsverbindlich, wie die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers generell oder im Einzelfall auszuführen ist. Der englische Begriff Work Instruction wird vielfach sowohl für Arbeitsanweisungen, als auch für Arbeitsanleitungen verwendet. Arbeitsanweisungen stellen gemäß der hier verwendeten Systematik einen Dokumententyp dar.