Nachweisdokumente (Aufzeichnungen) entstehen im Rahmen der Serviceerbringung und beschreiben erreichte Ergebnisse. Sie dienen der Nachweispflicht für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und der Einhaltung von Anforderungen. Da Aufzeichnungen definitionsgemäß nach deren Erstellung nicht verändert werden gibt es für diese keine Revisionstände. Typischerweise zählen Systemprotokolle, Auswertungen (Reports, Analysen, Statistiken), Protokolle (Testprotokolle, Abnahmeprotokolle u.a.), ausgefüllte Formulare und Checklisten zu den Nachweisdokumenten. Nachweisdokumente (Aufzeichnungen) stellen in unserem Verständnis einen speziellen Dokumententyp dar.